Detailbeschreibung:
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Der Sonder-Konsumkredit für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Social Impact Bankings ist zweckgebunden für den Erwerb von Hilfsmitteln. Er basiert auf einem außerordentlichen variablen Sollzinssatz von 1,5 % p.a. Dieser ist gebunden an den 3 Monats Euribor bei 0% Bearbeitungsspesen. Der Aufschlag auf den Euribor wird entsprechend dem negativen Referenzzinssatz angepasst.
Repräsentative Berechnungsbeispiele:
* Intelligente tragbare Sehhilfe
monatliche Rate EUR 57,70
Kreditnominale EUR 3.000,-
Laufzeit 60 Monate
Variabler Sollzinssatz 1,5 % p.a.
Effektivzinssatz 1,6 % p.a.1)
keine Bearbeitungsspesen
kein Kontoführungsentgelt2)
zu zahlender Gesamtbetrag EUR 3.462,-
* Barrierefreies Badezimmer
Wohnung barrierefrei gestalten
monatliche Rate EUR 131,30
Kreditnominale EUR 10.000,-
Laufzeit 84 Monate
Variabler Sollzinssatz 1,5 % p.a.
Effektivzinssatz 1,6 % p.a.1)
keine Bearbeitungsspesen
kein Kontoführungsentgelt2)
zu zahlender Gesamtbetrag EUR 11.002,20
* Blindenhund am Zebrastreifen
Blindenführhund
Kosten Blindenführhund EUR 35.000,-
60 % Kostenübernahme Ausgleichstaxfonds3)
monatliche Rate EUR 181,50
Kreditnominale EUR 14.000,-
Laufzeit 84 Monate
Variabler Sollzinssatz 1,5 % p.a.,
Effektivzinssatz 1,6 % p.a.1)
keine Bearbeitungsspesen, kein Kontoführungsentgelt2)
zu zahlender Gesamtbetrag EUR 15.246,-
Rechtliche Informationen:
1) ohne Rückvergütung des vierteljährlichen Kontoführungsentgelts würde der tatsächliche Effektivzinssatz bei 6,0% p.a. liegen
2) Das vierteljährliche Kontoführungsentgelt von EUR 17,76 wird dem Kreditnehmer rückvergütet
3) Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Nähere Informationen dazu bekommen Sie auf der Homepage des Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) unter https://www.blindenverband.at
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