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Lebensfragen

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Detailinformationen zu:

 

Steiermärkischer Monitoringausschuss
für Menschen mit Behinderung

Link
 Kontakt: Liebenauer Hauptstraße 2-6
  8041 Graz  
 Telefon: 0680 15 47 013  

 Detailbeschreibung: 

Der Steiermärkische Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) überwacht.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe, gleichberechtigt mit anderen, an der Gesellschaft hindern können (Art 1 Satz 2 UN-BRK).

Österreich und auch die Steiermark haben sich im Jahr 2008 dazu verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten.

Der Steiermärkische Monitoringausschuss hat dabei die gesetzliche Aufgabe (gemäß § 53 des Steiermärkischen Behindertengesetzes) Angelegenheiten der Landesvollziehung bzw von allgemeiner Bedeutung für Menschen mit Behinderung auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen und Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Landesregierung abzugeben.

 Schwerpunkte: Peerberatung und Selbsthilfegruppen  
     
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